International association against the violence and the kidnapping of minors
Associazione internazionale contro la violenza e il rapimento di minori
Internationale Vereinigung gegen die Gewalt und die Entführung von Minderjährigen
Association internationale contre la violence et l’enlèvement des mineurs
Copyright © AIDM - Casella postale, CH - 6947 Vaglio (Switzerland) Tel. ++41 91 936 00 10 Fax. ++41 91 936 00 15
Arbeitsprogramm der Internationalen Vereinigung AIDM für die Schweiz
•
Vorschlag für eine legislative Modifizierung von Art. 220 StGB.
Motiv: Antragsdelikt - Offizialdelikt.
•
Vorschlag für eine legislative Revision des ZGB.
Motiv: Scheidungsgesetz, Kindsschutzgesetz, Obhutsgesetz.
•
Präventions-Programm vor einer Kindsentführung gemäss Art. 220 StGB., Repatriierung des Minderjährigen
nach ausgeführter Entführung und Prävention bei Rezidivgefahr nach einer Wiederauffindung.
Motiv: Verbalisierte Drohungen oder Warnanzeichen.
•
Programm von effektiven Schutzmöglichkeiten des Kindes und der Obhutsperson vor einer Kindsentführung und
nach einer Wiederauffindung des Minderjährigen.
•
Assistenz-Programm für diplomatische Rechtshilfe im Fremdstaat, betreffend die Auffindung und die
Repatriierung des Schweizer-Minderjährigen.
•
Ausarbeitung eines internationalen Rechtshilfe-Dokumentes. (Vollstreckung von Schweizer-Gerichtsurteilen
im Fremdstaat.)
•
Zusammenarbeit mit allen Bundes- und Kantonsbehörden, sowie mit den Behörden des Fremdstaates und
mit Organisationen und Vereinigungen kompetent in Materie.
•
Juristische Beratungsfunktion vor, während und nach einer Kindsentführung, koordiniert und ausgeführt
durch kompetente Personen.
•
Psychologische und moralische Beratungsfunktion vor, während und nach einer Kindsentführung,
koordiniert und ausgeführt durch kompetente Personen.
•
Administrative und finanzielle Beratungsfunktion vor, während und nach einer Kindsentführung,
koordiniert und ausgeführt durch kompetente Personen.
•
Suche der betreffenden kompetenten Personen (Juristen, Psychiater usw.) auf nationalem Gebiet in jedem
Kanton und für später in jedem Risiko-Fremdstaat.
•
Spezifisches Informations-Programm für die zuständigen Behörden auf nationalem und internationalem Gebiet.
(Bundesbehörden, Staatsanwaltschaft, Amtsgerichte, Polizei, Vormundschafts-Behörden,
Zollämter, Anwälte, Sozialdienste).
•
Sensibilisierungs- und Informations-Programm für die öffentliche Meinung durch Massenmedien
(Presse, Radio, Television usw.).
•
Programm-Ausarbeitung, hinsichtlich zwischenstaatlicher Kooperation der NICHT-Vertrags-Staaten.
Motiv: Europäisches Übereinkommen vorn 20.5.1980, Haager Übereinkommen vom 25.10.1980.
•
Programm-Ausarbeitung einer internationalen Koordination rechtsgültiger Fahndungen nach dem
entführten Minderjährigen.
Motiv: I-Search System in den USA.
•
Regelmässige Information über die Arbeit der Internationalen Vereinigung AIDM und Information im Weiteren.
INTERNATIONALE VEREINIGUNG AIDM
Die Präsidentin
AIDM
Davesco-Soragno, den 22. September 1989